06/20/2024

„BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

Wie bewältigen wir die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart?

Das Bundesministerium möchte dieser Frage- im Kontext der Nationale Bioökonomiestrategie-nachgehen. Deshalb hat es eine neue Förderrichtlinie ins Leben gerufen, um Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie zu fördern. Wenn Sie Projekte haben, die im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sind und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie engagieren, können Sie sich bewerben. 



Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2024, der 15. April 2025 und der 15. April 2026. 



Bewerben können sich bundesweit Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunterinsbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Anschließend werden die Verfasserinnen oder die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. 

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